Wasserstoffbeschleunigungsgesetz 2026 – Beschleunigung ist nicht Orchestrierung
- Tobias Merten
- vor 12 Stunden
- 1 Min. Lesezeit
BtM Executive Perspective | Februar 2026
Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz schafft der Gesetzgeber ein eigenständiges Beschleunigungsregime für Erzeugung, Import, Speicherung und Transport von Wasserstoff. Genehmigungsverfahren werden digitalisiert, Fristen verbindlich definiert und Infrastrukturprojekte bis 2045 als „überragendes öffentliches Interesse“ priorisiert.
Der 9. Ausschuss erweitert den Entwurf um zusätzliche Technologien und Integrationsmaßnahmen – darunter CCS-basierte Erzeugung, LOHC-Anwendungen sowie die Umstellung bestehender Gasleitungen im Rahmen des H₂-Kernnetzes.
Diese Executive Perspective ordnet das Gesetz systemisch ein. Sie analysiert nicht den politischen Anspruch, sondern seine Wirkung im Gesamtsystem. Beschleunigung reduziert regulatorische Unsicherheit – doch sie ersetzt keine Synchronisation von Infrastruktur, Nachfrage und Betrieb.
Im Fokus steht weniger die Frage, wie schnell genehmigt wird, sondern unter welchen Bedingungen Infrastruktur auch real ausgelastet wird.




Kommentare